AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: ALLE TEILNEHMER DES JEWEILIGEN LION’S RUN SIND ZUR KENNTNISNAHME VERPFLICHET!
Durch das Ankreuzen des entsprechenden Kontrollfeldes erklären Sie sich mit den hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen einverstanden und bestätigen die Teilnahme und Kenntnisnahme dieser Bedingungen.
Achtung: Unsere Anmeldung gilt als Angebot, das wir unseren Kunden unterbreiten. Um Ihre Teilnahme endgültig und verbindlich zu bestätigen, ist die Bezahlung des Gesamtpreises innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt unserer diesbezüglichen Rechnung erforderlich. Ihre Buchung wird erst nach Erhalt dieser Anzahlung auf einem unserer Bankkonten bestätigt. Wird unsere Rechnung nicht innerhalb der o. a. Zahlungsfrist beglichen, so gilt dies als Storno des Teilnehmers, ohne dass es hierzu einer weiteren Rückbestätigung durch diesen oder uns bedarf. Wir behalten uns für diesen Fall die Aufhebung der Teilnahme und Weitergabe des Teilnehmerplatzes vor.
Die Mindestbuchung beträgt zwei Personen pro Fahrzeug. Ein Fahrerteam muss aus zwei Personen, Fahrer und Beifahrer, bestehen. Es werden keine einzelnen Teilnahmen angeboten. Ausnahmen hierzu bedürfen der Rücksprache mit uns und unserer Genehmigung. Sollte ein Fahrer mit seinem Fahrzeug ohne Beifahrer teilnehmen wollen, so ist dies nach Rücksprache mit uns möglich, sofern der volle Teilnahmepreis pro Auto bezahlt wird.
1. Generelle Informationen
Lion’s Run ist ein Lifestyle-Event und KEIN RENNEN! Die einzelnen Teilnehmer stehen niemals im Wettbewerb oder vergleichen Geschwindigkeiten, Startplätze oder Platzierungen. Der Abschluss irgendwelcher Wetten, die sich auf den Lion’s Run beziehen, ist allen Teilnehmern verboten. Wir legen größten Wert auf sicherheitsorientierte Fahrweise und Rücksichtnahme der Teilnehmer aufeinander, sowie auf alle anderen Verkehrsteilnehmer, unabhängig davon, ob diese motorisiert sind, oder nicht.
Jeder, der am Lion’s Run teilnimmt und bei Verstößen gegen diese Grundregeln beobachtet oder von Teilnehmern oder Dritten nachweislich wegen solcher Verstöße gemeldet wird, wird mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme bei der laufenden Veranstaltungen ausgeschlossen, ohne dass dem ausgeschlossenen Team oder Fahrzeug hieraus ein Anspruch auf Rückzahlung eventuell nicht in Anspruch genommener Leistungen oder ein sonstiger Anspruch auf Rückvergütung erwächst. Wir erwarten von all unseren Teilnehmern eine erhöhte Wahrnehmungsbereitschaft und Gefahrenwahrnehmung und höfliches und rücksichtsvolles Verhalten allen Teilnehmern und allen Dritten gegenüber.
2. Gesetze, Gebote, Verordnungen
Nicht nur, aber ganz besonders während der Teilnahme an unserern Touren haben sich alle Teilnehmer an die geltenden Gesetze, Gebote, Vorschriften, Regelungen und stillschweigenden Übereinkünfte des jeweiligen Gastlandes zu halten. Dies umfaßt unter anderem die einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Einhaltung aller technischer Vorausbedingungen, die die Zulassung und den Betrieb des jeweiligen KFZ betreffen, die Einhaltung aller Vorschriften, die sich auf Versicherungen und Anmeldung des Fahrzeuges beziehen; die Einhaltung aller Vorschriften und Gesetze, die sich auf die Fahrerlaubnis des Fahrers und deren Gültigkeit beziehen, sowie alle Gesetze, Gebote und Vorschriften in Bezug auf den Besitz oder das Mitführen von alkoholischen Getränken, Drogen, gefährlicher Gegenstände, Pyrotechnik, Waffen oder sonstiger verbotener Gegenstände oder Substanzen beziehen.
Die Leitung des Lion’s Run, vertreten durch dessen Inhaber/in/nen und den Geschäftsführer hat zu jeder Zeit das Recht, bei Bekanntwerden eines Verstoßes gegen eine der o. a. Regeln, das jeweilige Teilnehmerteam und das zugehörige Fahrzeug von der weiteren Teilnahme auszuschließen, ohne dass dem ausgeschlossenen Team oder Fahrzeug hieraus ein Anspruch auf Rückzahlung eventuell nicht in Anspruch genommener Leistungen oder ein sonstiger Anspruch auf Rückvergütung erwächst. Lion’s Run und seine Mitglieder, Mitarbeiter, Agenten, Angestellten, Consultants, Partnern und Anwälte übernehmen weder Verantwortung noch Haftung in irgendeiner Form für die Handlungen oder Unterlassungen bei der Teilnahme an der jeweiligen Tour. Sie sind weder den Teilnehmern noch Dritten gegenüber haftbar und können hierfür weder beschuldigt, bezichtigt, verfolgt oder angeklagt werden. Dies gilt auch für unangemessenes oder schädliches Benehmen bei irgendwelchen (Event-) Locations, Tankstopps, Veranstaltungen, Etablissements, Side-Events, Lokalitäten, öffentlichen und nichtöffentlichen Straßen, Plätze und Venues, die während der Tour stattfinden und / oder im Rahmen des Gesamtbesuches besucht werden. Insbesondere Hotels und andere Übernachtungsstätten sind in diese Regelung explizit eingeschlossen.
Jeder der Teilnehmer ist während der gesamten Tour dazu verpflichtet, ein motorisiertes oder nichtmotorisiertes Fahrzeug nur in absolut nüchternem Zustand zu führen oder zu bewegen. Der Genuss von Alkohol oder sonstiger berauschender Substanzen ist vor dem oder während des dem Führens eines Fahrzeugs strengstens untersagt, hierzu zählen auch Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder Fahruntüchtigkeit herbeiführen könnten.
Die Teilnehmer müssen das LION´S RUN-Personal von allen Ansprüchen, Klagen oder Klagegründen jeglicher Art freistellen, die sich aus der Tour ergeben und von Dritten aufgrund von Handlungen, Versäumnissen oder der Teilnahme eines Teilnehmers vorgebracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Teilnehmer, die gegen Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften des betroffenen Bundes, Staates, Bezirks oder der betroffenen Stadt / Gemeinde verstoßen, oder gegen die darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen des Teilnehmers.
LION´S RUN Staff ist nicht verantwortlich, wenn es seinen Verpflichtungen aufgrund von Feuer, Erdbeben, Epidemien, Wirbelsturm, Flut, Trockenheit, Streik, Blitzschlag, Revolution, terroristischen Aktivitäten oder jedem andren Fall des Eintretens höherer Gewalt („force majeure“)und ähnlichen Problemen nicht nachkommen kann. LION´S RUN Staff behält sich das Recht vor, die Teilnahme an der Tour jederzeit aus irgendeinem der o. a. Gründe oder einem anderen, nicht genannten wichtigen Grund oder Regelverstoßes zu verweigern oder abzusagen. Im Falle der Absage der Tour oder der Weigerung, die Teilnahme des Teilnehmers zuzulassen, erfolgt keine Rückerstattung der (anteiligen) Teilnahmegebühr. Die Beweislast hierfür liegt keinesfalls beim Lion’s Run oder dessen Angestellten / Personal / Bevollmächtigten.
3. Alle Teilnehmer des Lion’s Run müssen mindestens das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet haben. Eine Teilnahme Minderjähriger ist auch mit Genehmigung derer/dessen Eltern oder anderen Vormunds / Erziehungsberechtigten nicht möglich.
4. Zulassung/en und Versicherung/en
Alle Teilnehmer müssen, sofern sie ein Fahrzeug führen, im Besitz einer unbeschränkt gültigen Fahrerlaubnis und eines gültigen Ausweisdokumentes, das die Feststellung der Identität zweifelsfrei ermöglicht, sein. Für die Beifahrer ist eine Teilnahme ohne die o. a. Fahrerlaubnis nach Anzeige beim und Rücksprache mit dem Lion’s Run-Team, möglich, jedoch gelten auch hier die o. a. Regeln in Bezug auf das Ausweisdokument.
Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind ausschließlich die Teilnehmer selbst verantwortlich.
Alle Teilnehmer sind weiterhin verpflichtet, sicherzustellen, dass ihr Fahrzeug in jedem Moment der Teilnahme an der Tour mit ausreichend hoher KFZ- und Haftpflichtversicherung Dritten gegenüber versichert ist.
Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass die für die Veranstaltung verwendeten Fahrzeuge in allen in der Reiseroute aufgeführten Ländern ordnungsgemäß zugelassen und für die Verwendung auf öffentlichen Straßen sowie Autobahnen, Fähren, Autozügen und allen sonstigen eintretenden Situationen, versichert sind. Sie müssen eine angemessene Kfz-Versicherung abschließen und aufrechterhalten, um ihre Teilnahme an der Veranstaltung abzudecken, und sie müssen auf Verlangen des Veranstalters diese Versicherung am Tag der Registrierung in einer für den Veranstalter zufriedenstellenden Form nachweisen. Dies kann ein Begleitschein oder Versicherungsnachweis sein. Eine angemessene Versicherung umfasst unter anderem eine Mindest-Haftpflichtversicherung, eine Krankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung, wobei in jedem Fall den Versicherern mitzuteilen ist, dass Sie an der Veranstaltung teilnehmen. Die Teilnahmeversicherung liegt in der alleinigen Verantwortung der Teilnehmer.
5. Generell steht die Teilnahme an der Tour allen Modellen, Marken und Baujahren von Fahrzeugen offen. Bei LION´S RUN handelt es sich jedoch mehrheitlich um Fahrzeuge, die sich in der Nische der Automobile „Luxury“, „Sports“ und „Classic & Exotic“ wiederfinden. Wir legen Wert auf eine vielfältige und einzigartige Kollektion von High-End-Fahrzeugen. Ob eine Teilnahme mit dem gewünschten Fahrzeug statthaft ist, entscheidet das Team vom Lion’s Run von Fall zu Fall nach vorheriger Rücksprache.
6. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass das LION´S RUN-Logo und alle anderen Folien, die von LION´S RUN-Mitarbeitern genannt und im Regelfall im Vorfeld der Teilnahme an die Teilnehmer versandt werden, einschließlich offizieller Sponsoren, während der gesamten Tour an den vorgesehenen Stellen und dem Folierungskonzept des Lion’s Run sichtbar angebracht und mithin mit dem Fahrzeug des Teilnehmers verbunden sind. Für die regelkonforme Anbringung dieser Logo-Folien ist ausschließlich der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Teilnehmer darf solche Logos nicht verdecken oder verändern und muss sie während der Tour jederzeit sauber und gut sichtbar halten. Unsere Folien können leicht entfernt werden, ohne die Fahrzeuglackierung zu beschädigen. LION´S RUN Staff haftet daher nicht für Ansprüche auf Schäden an der Fahrzeuglackierung, die sich aus der Aufbringung oder Entfernung solcher ´Folien ergeben könnten.
Neben den im Folierungskonzept genannten und abgebildeten, obligatorischen Folierungen ist es jedem Teilnehmerteam freigestellt, maximal eine Folie mit Werbung für sein eigenes Unternehmen aufzubringen. Dies gilt nach Rücksprache mit dem Lion’s Run-Team und ausdrücklicher, schriftlicher Freigabe durch dieses. Nicht genehmigt und damit nicht aufgebracht werden können selbstverständlich Folien, die politische oder beleidigende Texte oder Bilder darstellen, die gegen die guten Sitten oder den Geschmack verstoßen und Folien, die für ein Unternehmen werben, das in direkter oder indirekter Konkurrenz oder im Mitbewerb zu Lion’s Run oder einer seiner Sponsoren steht
7. Teilnahmegebühr: Nach Registrierung auf unserer Internetseite und Freischaltung der Anmeldung durch Lion’s Run erhält jedes Teilnehmerteam eine Rechnung für die geplante Teilnahme.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet nicht folgende Leistungen:
Fahrzeugkosten, insbesondere Kraftstoffe, Mautgebühren, Parkgebühren (außer in den Hotels), Strafen bei Verkehrsverstößen, Kosten für die Nutzung der Minibar im Hotelzimmer, Telefon, VoD, Zimmerservice in den jeweiligen Hotels, Essen und Trinken.
Die Teilnahmegebühr ist zum angegebenen Rechnungsdatum auf das Konto der Lion´s Run GmbH & Co. KG zu entrichten.
Rücktritt Vor Beginn der Tour kann der Teilnehmer jederzeit von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall stellt Lion's Run eine angemessene Aufwands- und Bearbeitungspauschale in Rechnung wie folgt:
Bei Stornierung 89 - 60 Tage vor Reiseantritt: 25% der Teilnahmegebühr Bei Stornierung 59 - 30 Tage vor Reiseantritt: 40% der Teilnahmegebühr Bei Stornierung 29 - 10 Tage vor Reiseantritt: 70% der Teilnahmegebühr Wenn Sie weniger als 10 Tage vor Abreise stornieren: 100% der Teilnahmegebühr
Die Entschädigungen wurden unter Berücksichtigung der üblichen Kosten dieser Buchungen ermittelt.
Reiserücktrittsversicherung: Falls erforderlich, wird von unserem Partner Klugversichert GmbH, München, eine zusätzliche, speziell kalkulierte Reiserücktrittsversicherung zu ermäßigten Preisen angeboten:
Klugversichert Vermittlungs- GmbH
Hofmannstraße 25-27 D-81379 München Telefon: +49 89 99 72 78 100 Mobil: +49 163 497 12 49 Kontakt: Sven Salomon
Die fälligen Gebühren müssen in voller Höhe bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlt werden. Etwaige Restbeträge, die nach dem Fälligkeitsdatum eingehen, werden als verspätet eingegangene Zahlungen betrachtet. In diesem Fall behält sich Lion‘s Run vor, die entsprechende Rechnung zu stornieren und damit das Team zu disqualifizieren. Nach Beginn der Tour erstattet die Lion’s Run GmbH & Co KG KEINE Erstattung der Startgebühr und zahlt Ihnen keine Entschädigung, wenn Sie aus wie auch immer gearteten Gründen nicht an der Tour teilnehmen können.
Obwohl alle Fahrzeuge genügend Zeit haben, um an jedem Ziel anzukommen, ist die Route der Tour anspruchsvoll. Wenn es dem Teilnehmer nicht gelingt, einen Teil der Strecke zu absolvieren und nicht an den angegebenen Orten einzutreffen, dort zu übernachten, usw., hat der Teilnehmer KEINEN Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Eventuelle Begleitfahrzeuge zahlen die gleiche Startgebühr wie ein normaler Teilnehmer. Alle Personen, die zusätzliche Teilnehmer oder Fahrzeuge mitbringen, ohne LION´S RUN ausreichend früh vor Beginn der Veranstaltung zu benachrichtigen, werden ohne Erstattung von Teilnahmegebühren oder Teilen hiervon von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Folierung ist für Begleitfahrzeuge nicht obligatorisch, LION´S RUN stellt jedoch nach Möglichkeit ein Folierungsset für diese bereit.
8. PARTIES
Begleitend zu jeder Tour finden entlang Abendveranstaltungen statt, nicht an allen Destinationen, jedoch in den meisten Städten. Bei diesen Abendveranstaltungen können sich die Teilnehmer untereinander treffen und ihre Erfahrungen austauschen. Die Teilnehmer sind selbstverständlich nicht zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen oder zum Genuss von Alkohol verpflichtet. Dies ist selbstverständlich jedem Teilnehmer freigestellt. Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument, das die Feststellung der jeweiligen Identität zweifelsfrei ermöglicht bei allen Veranstaltungen mitführen; ein Führerschein oder ein Reisepass gilt hierzu in der Regel als ausreichend. Bei allen Veranstaltungen müssen sie sich angemesen kleiden, d. h. Schuhe, Hemden u. ggf. nach Absprache Jackett oder Anzug tragen. Für weibliche Teilnehmer gilt die entsprechende Kleidervorschrift. Bei allen Veranstaltungen des LION´S RUN ist das Tragen von Shorts (kurzen Hosen) oder unangemessenem Schuhwerk (Latschen, Sandalen, Badeschuhe, etc.) zu kener Zeit gestattet. Wenn Sie nicht angemessen gekleidet erscheinen, werden Sie möglicherweise vom Veranstaltungsort abgewiesen und haben keinen Zutritt. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Regeln liegt ausschließlich beim Teilnehmer und keinesfalls beim Lion’s Run oder deren Mitarbeiter oder Bevollmächtigter.
9. Rechte am Bild und der Abbildung der eigenen Persönlichkeit
Der Teilnehmer erklärt hiermit, dass er damit einverstanden ist, dass Fotos und Videos, also Bild- und Tonaufnahmen inkl. Live-Stream-Sequenzen, während des gesamten Lion’s Run – Summer Edition South 2018 – durch das Foto- und Filmteam des LION´S RUN sowie durch Dritte (Presse, Medien, Vertragspartner von Lion’s Run, Tourismuszentralen, etc.) angefertigt und veröffentlicht werden. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass eine eventuelle Veröffentlichung von Ton- und Bildmaterial unentgeltlich erfolgt. Der Teilnehmer erteilt seine Zustimmung gegenüber der Lion’s Run GmbH & Co KG unwiderruflich, insbesondere gilt sie nach dem LION´S RUN fort. Die Zustimmung wird erteilt für Bild- und Tonaufnahmen in physischer, also in gedruckter, und jeglicher digitaler Form. Die Lion’s Run GmbH & Co KG haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen der Lion’s Run GmbH & Co KG veränderte und nicht veränderte Bild- und Tonaufnahmen vervielfältigen, speichern oder anderweitig nutzen.
Alle Teilnehmer müssen zustimmen und damit einverstanden sein, dass sie fotografiert werden und in die Aufzeichnung von Filmmaterial einbezogen werden, das die Veranstaltung dokumentiert. Sie verzichten somit auf jegliche Öffentlichkeits- und Datenschutzrechte und erteilen dem Veranstalter und LION‘S RUN GmbH & Co. KG die uneingeschränkte Erlaubnis, ihren Auftritt für die Veranstaltung in jeder Form und in allen Medien und auf der ganzen Welt dauerhaft zu nutzen. Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, dass der Veranstalter und LION‘S RUN GmbH & Co. KG das alleinige Recht dazu haben, Fotos oder Filmmaterial, in dem die Teilnehmer erscheinen, zu verwenden oder zu nutzen, und dass der Veranstalter oder LION´S RUN GmbH & Co. KG solche Fotos oder Filmmaterial verwenden kann und dieses auch nach eigenem Ermessen des Veranstalters oder von LION´S RUN GmbH & Co. KG bearbeitet werden kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name, ihr Bild, ihr Bildnis, ihre Stimme und ihr biographisches Material in Verbindung mit jeglichem Material, Werbematerial und damit zusammenhängendem Werbematerial sowie für alle Werbe- und Werbezwecke verwendet werden. Sie geben den Veranstalter und LION´S RUN GmbH & Co. KG und alle seine Mitarbeiter, Berater, Lizenznehmer und Abtretungsberechtigten ausdrücklich von und gegen alle Ansprüche frei, die Sie wegen Verletzung der Privatsphäre, Diffamierung oder eines anderen Anlasses aus dem Unternehmen haben oder haben könnten. Dies betrifft die Produktion, Vertrieb, Ausstrahlung oder Ausstellung von Fotografien, Filmmaterial oder Werbematerial. Alle Teilnehmer sind nur berechtigt, Fotos und Filmaufnahmen ihrer Teilnahme an der Veranstaltung zu nicht kommerziellen Zwecken und nur zum persönlichen und privaten Gebrauch zu machen. Sie sind nicht berechtigt, Fotos oder Filmmaterial der Veranstaltung auf einer Website, in Printmedien oder in einem Fernsehprogramm zu reproduzieren oder zu verwenden, ohne zuvor die vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters, LION´S RUN GmbH & Co. KG, eingeholt zu haben. Die Teilnehmer erklären sich hiermit einverstanden, (durch die gegenwärtige Abtretung künftiger Urheberrechte) alle ihre Rechte, Titel und Interessen am weltweiten Urheberrecht und allen geistigen Eigentumsrechten an solchen Fotografien oder Filmmaterial dauerhaft sowie zusammen mit ausschließlichen weltweiten Nutzungsrechten an LION´S RUN GmbH & Co. KG abzutreten.
10. MIT DER TEILNAHME VERBUNDENE RISIKEN
Die Teilnehmer erkennen an, dass die Teilnahme an der Tour potenziell gefährlich ist und dass mit der Teilnahme zahlreiche Risiken verbunden sind. Zu den Risiken und Gefahren zählen unter anderem Verkehrsunfälle, Kollisionen mit Fußgängern, Fahrzeugen, anderen Tourteilnehmern und / oder festen oder beweglichen Objekten, sowie die Fahrlässigkeit anderer Touteilnehmer. Außerdem haben die Teilnehmer vollumfänglich und gänzlich verstanden, dass die Teilnahme an der Tour zu schweren Körperverletzungen und / oder zum Tod des Teilnehmers, des Beifahrers oder anderer Personen führen kann. Die Teilnehmer anerkennen und verstehen, dass die Route der Tour auf öffentlichen Straßen stattfindet, auf denen eine Gefährdung schon allein durch die Teilnahme und durch das Fahren zu erwarten ist. Die Teilnehmer haben ebenfalls verstanden, dass die Teilnahme an der Tour eine anstrengende körperliche Belastung darstellen kann, und Gesundheit und eine entsprechende körperliche Kondition erfordert, da die Teilnehmer sehr lange auf Tour gehen. Auch die Gefahr, bei ungünstigen Wetterbedingungen fahren zu müssen, ist den Teilnehmern vollumfänglich bekannt und sie versichern dies durch ihre Unterschrift.
11. ANNAHME DER RISIKEN
Mit vollständiger Anerkennung und Verständnis der Risiken, die mit der Teilnahme an der Tour verbunden sind, buchen die Teilnehmer freiwillig die Tour und akzeptieren alle möglichen Risiken für Verlust, Schäden oder Verletzungen (einschließlich des eigenen Todesfalles oder des Todesfalls beteiligter oder unbeteiligter Dritter). Vor der Teilnahme wurden alle Teilnehmer mittels dieses Dokuments, dessen Kenntnisnahme und Annahme des Inhalts obligatorischer Teil der Anmeldung ist, hinreichend über die Regeln und Regelungen und möglichen Gefährdungen, Schäden oder Nachteile, unterrichtet, und bestätigen dies durch Ankreuzen des entsprechenden Kontrollfeldes.
12. Anerkennung aller Teilnahmebedingungen:
Der Teilnehmer bzw. das teilnehmende Team verpflichtet sich, alle Teilnahmebedingungen der Tour einzuhalten. Der Teilnehmer erkennt an und versteht, dass die Mitarbeiter des und vom Lion’s Run bevollmächtigte Personen angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass alle anderen Teilnehmer die Teilnahmebedingungen einhalten, kann jedoch nicht garantieren, dass alle Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen einhalten.
13. HAFTUNGSVERZICHTERKLÄRUNG / HAFTUNGSFREIZEICHNUNG
Um an der Tour teilnehmen zu dürfen, stellen diese, deren Erben, Vollstrecker, Verwaltungsbeamte und gesetzliche Vertreter, alle Rechte und / oder Ansprüche, die der Teilnehmer gegen die Lion’s Run GmbH & Co KG hat, frei. Die Teilnehmer oder dessen Fahrzeug, verzichten gegenüber der Lion’s Run GmbH & Co. KG und ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeitern, Beratern, Agenten und Reisesponsoren auf die Schadloshaltung für jegliche Schäden, Verletzungen (einschließlich Tod) und / oder Ansprüche, die der Teilnehmer geltend machen kann. die direkt oder indirekt aus der Teilnahme des Teilnehmers an der Tour resultieren können, einschließlich der Anwendung von Notfall- oder medizinischen Leistungen während der Tour, auch wenn diese Schäden, Verletzungen (einschließlich Tod) und / oder Ansprüche auf Fahrlässigkeit der o. a. Personen beruhen Die oben oder sonst nicht in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bestimmungen sind so auszulegen, dass die Haftung der Lion’s Run GmbH & Co KG und ihrer Mitarbeiter für Personenschäden oder Todesfälle, die sich aus seiner Verletzung ergeben, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. Darüber hinaus verpflichtet sich der Teilnehmer, den LION´S RUN-Stab (und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Berater, Agenten) und Tour-Sponsoren nicht für alle Schäden, Verletzungen (einschließlich Tod) und / oder geltend gemachte Ansprüche zu verklagen, die durch den Teilnehmer, oder dessen direkte oder indirekte Teilnahme an der Tour entstehen mögen. Diese Freigabe und Entlassung umfasst unter anderem Ansprüche auf Personenschaden, Tod, Sachschaden, wirtschaftlichen Schaden und Vertragsbruch, entgangenen Lohn, Beitragsentschädigung, Entschädigung, Strafschadenersatz, Fahrlässigkeit oder sonstige rechtlich erkennbare Ansprüche aus der Teilnahme des Teilnehmers an der Tour (einschließlich aller mit diesen Ansprüchen verbundener Rechtskosten).
14. Haftungsfreizeichnung
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, das LION´S RUN-Personal (und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Berater, Vertreter), Tour-Sponsoren und Lizenznehmer und von allen Ansprüchen, Forderungen und Schadensersatzforderungen freizustellen. Dies beinhaltet , Klagen, Verpflichtungen oder Handlungen, die direkt oder indirekt aus den Handlungen des Teilnehmers oder anderweitig aus der Teilnahme des Teilnehmers an der Tour resultieren, unabhängig davon, ob diese während oder nach der Tour gemacht oder geltend gemacht wurden, einschließlich aller damit verbundenen Kosten und Ausgaben sowie der Beträge, die der LION´S RUN-Stab als Vergleich oder Kompromiss solcher Ansprüche oder Verbindlichkeiten von Fall zu Fall übernehmen könnte.
15. Die Teilnahmegebühr für die LION´S RUN-Tour beinhaltet KEINE persönlichen Anschaffungen, Benzinrechnungen, Telefonrechnungen oder andere Ausgaben und Auslagen, die während des Aufenthalts im Hotel, auf der Tour, bei besuchten Event-locations, auf Fähren, in Bussen oder Bahnen oder im Autozug, entstanden sind, Bußgelder jeglicher Art oder Schäden, die an den besuchten Orten verursacht werden, für die Sie verantwortlich sind, zu bezahlen sein mögen. Alle Nebenkosten, die nicht auf unserer Teilnahmerechnung aufgeführt sind, fallen naturgemäß unter diese Klausel.
16. Die Lion’s Run GmbH & Co. KG untersagt explizit die Teilnahme von Personen, die Touren oder ähnliche Veranstaltung veranstalten oder dies beabsichtigen oder zu diesem Zweck mit Dritten kooperieren. Wenn Teilnehmer derartige Mitbewerber, die diese Tour oder ihre einzigartigen Merkmale, Aktivitäten und Komponenten zu replizieren versuchen oder das Branding oder den Goodwill des Veranstalters in irgendeiner Weise zu nutzen finanzieren, organisieren oder in diese investieren, unterstützen, so wird dieser unverzüglich von der Teilnahme an der (weiteren) Tour ausgeschlossen. Darüber hinaus wird der Veranstalter, Lion’s Run GmbH & Co. KG, rechtliche Schritte gegen den Verursacher einleiten.
17. Während des gesamten Lion's Run-Events sowie am Tag davor und am nächstfolgenden Tag müssen die Sponsorenaufkleber, die den Teilnehmern vorab zugesandt werden, dem Folierungskonzept entsprechend auf den teilnehmenden Fahrzeugen aufgebracht sein.
Das Folierungskonzept wird den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung per Mail oder per Post zugesandt; es kann auch jederzeit auf der Lion’s Run Website im Members-Bereich eingesehen und heruntergeladen werden.
Abbildungen aller teilnehmender Fahrzeuge werden auf unserer Team-Seite zur entsprechenden Tour veröffentlicht.
Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass die Aufkleber während der gesamten Tour, sowie am Vortag und am auf die Tour folgenden Tag sichtbar, erkennbar und nicht verdeckt sind. Alle unsere Aufkleber sind Folien, die leicht entfernt werden können und keine Schäden am Fahrzeug des Teilnehmers verursachen.
Daher ist Lion's Run GmbH & Co. KG für mögliche Schäden oder Beschädigung am Fahrzeug oder anderen Gegenständen, die während des Aufklebens oder der Entfernung der Folien entstehen könnten, unter keinen Umständen verantwortlich, unabhängig davon, wer die Folierung oder Entfernung der Aufkleber durchgeführt hat.
Wenn während der Veranstaltung nicht alle Folienaufkleber oder nur Teile davon auf dem jeweiligen Fahrzeug sichtbar sein sollten, ,oder wenn das Branding vorzeitig vom teilnehmenden Fahrzeug entfernt werden sollte, führt dies für den Fahrer und alle restlichen Insassen des jeweiligen Autos zu einem sofortigen Ausschluss von der Tour und die verbleibenden Tage der Tour werden für dieses Team ohne Entschädigung gestrichen. Dies erfolgt selbstverständlich ohne dass ein irgendwie gearteter Anspruch auf Entschädigung oder Zahlung der restlichen Tour oder von Teilen davon, die nicht beansprucht wurden, entsteht.
Ainsi soît faite.
© Copyright 2018 by Lion’s Run GmbH & Co KG: Alle Inhalte, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte der Nutzung oder Verwendung dieser Inhalte oder Texte davon, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, bleiben vorbehalten. Sie bedürfen ggf. der schriftlichen Genehmigung durch den Rechteinhaber, Lion’s Run GmbH & Co KG.